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Grundsätzliches zu Finanzierung der Jugendarbeit

Es gibt grundsätzlich 3 Säulen der Finanzierung:

  • Eigenmittel
  • Kirchliche Mittel
  • Öffentliche Mittel

1. Unter „Eigenmittel“ sind Teilnehmer- und Mitgliedsbeiträge, Eintrittsgelder, Gewinne aus Essens- und Getränkeverkauf, sowie Geldsammelaktionen und Spenden für die jeweilige Sache zu verstehen

2. bei den „Kirchlichen Mitteln“ ist zu unterscheiden zwischen den verschiedenen Ebenen Diözese, Dekanat und Pfarrei.

Von der Diözese gibt es Zuschüsse für religiöse Bildungsmaßnahmen und es gibt eine diözesane Jugendstiftung, an die ihr Anträge stellen könnt.

Auf Dekanatsebene gibt es Zuschüsse durch den BDKJ für Freizeiten, Schulungen und andren Veranstaltungen, wenn diese nicht anderweitig bezuschusst werden, und für Verbandsarbeit

Auf Pfarreiebene gibt es zum einen je eigene Kassen für Jugendarbeit, Ministrantenarbeit und Sakramentenvorbereitung, sowie eine Caritaskasse für Einzelbezuschussungen aus sozialen Gründen. Die Jugendkasse und die Ministrantenkasse werden meist von Jugendlichen selbst verwaltet, unterliegen aber der Kontrolle durch die Kirchenverwaltung.

In allen Eichstätter Pfarreien sollte ein eigener Jugendhaushaltplan pro Jahr aufgestellt werden.

Diese Gelder dürfen nicht für Baumaßnahmen verwendet werden.

3. Auch bei den öffentlichen Mitteln gibt es verschiedene Ebenen, die Bundesebene, der Bayrische Jugendring (BJR), der Bezirksjugendring und der jeweilige Kreisjugendring.

o Der Bezirksjugendring fördert Freizeitmaßnahmen auf Bezirksebene und gewährt Defizitförderungen bei JBM und AEJ Maßnahmen

o Der KJR Ansbach fördert mehrtägige Freizeiten, Projektarbeit und Anschaffungen, offene Kinder- und Jugendarbeit, Kulturarbeit, Zeltmaterial und mehrtägige Freizeiten gefördert. (http://www.kjr-ansbach.de)

Die Bundesebene gibt z.B. Zuschüsse für Internationale Jugendbegegnungen (Jugend Global)

o Der BJR ist z.B. zuständig für Schulungen wie Mitarbeiter (AEJ)- und Jugendbildungsmaßnahmen (JBM), aber auch für Baukostenzuschüsse